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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Definition

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma patchWORKS Automotive GmbH, nachfolgend und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen lt. HGB als auch für Konsumenten, folgend “Kunde” genannt, gelten.

  1. Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen patchWORKS und dem Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiters ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

  1. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch patchWORKS. Die kostenlose Rückrüstung innerhalb von 3 Tagen nach Modifikation gilt nur bei Softwaremodifikationen. Bei Leistungssteigerungen mit Hilfe von Zusatzhardware (Tuningbox) wird keine Rückgabe gewährt. Für Motorsportprodukte welche keine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr haben (zb. Downpipes & DPF Ersatzrohre) ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

  1. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben patchWORKSvon der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich patchWORKS vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

  1. Preise

Es gelten die Preise laut Homepage bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

  1. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind ca. Werte, welche unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Fahrzeug zu Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von patchWORKS installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuningchips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt patchWORKS ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. (Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden).

Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV–Gutachten (das bei der Firma patchWORKS für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen aller Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch Abgasveränderung, Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma patchWORKS unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Schäden die durch die erhöhte Beanspruchung der Leistungssteigerungen am Fahrzeug auftreten, werden wenn keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, nicht übernommen.

  1. Garantie

Falls eine optionale Tuningversicherung abgeschlossen wurde und ein garantiepflichtiger Schaden eintritt muss dieser vor der Reparatur unverzüglich schriftlich dem Garantievermittler (patchWORKS) gemeldet werden. Die Reparaturmaßnahmen sind mit patchWORKS Automotive GmbH abzustimmen und werden dem Garantienehmer mitgeteilt. Reparaturmaßnahmen ohne Genehmigung von patchWORKS werden nicht übernommen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von patchWORKS. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von patchWORKS per Vorkasse oder in Bar fällig. In Einzelfällen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist patchWORKS berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Aufrechnung ist außer bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

  1. Haftungsbeschränkungen

Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadenersatzansprüche sowohl gegen patchWORKS als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt patchWORKS bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadenersatz jedoch höchstens auf den einfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für Einbauten der gelieferten Ware selbst verantwortlich.

  1. Urheberrecht

Alle von patchWORKS gelieferten und verwendeten Produkte wie Software als auch Hardware, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 15.000,– aus.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Linz.

  1. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Widerrufsformular

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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